google-site-verification=FL_-rMGxoZ1QYYLtVOxppnFB5_94PNYdrh4O2GQsBCI Tipps Labyrinthehaus Altenburg | Attraktion für Kinder und Jugendliche
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 Nutzungsbedingungen

 

Das Labyrinthehaus® ist mit einer Videoüberwachung- und Alarmanlage ausgestattet. Wir weisen darauf hin, dass die Aufzeichnungen zu Dokumentations- und Beweiszwecken verwendet werden.

Die Benutzung von Handys, Feuerzeugen, Laserpointern, Taschenlampen etc. ist im Labyrinthehaus verboten.

Die Mitnahme von größeren Taschen, Hüten, spitzen und sperrigen Gegenständen  in die Attraktion ist nicht gestattet. Bitte deponieren Sie diese im Auto oder in den dafür vorgesehenen Fächern in der Eingangshalle. Das Filmen und Fotografieren ist gestattet.

Haustiere dürfen weder mit in die Attraktion genommen werden noch im Auto zurückgelassen werden. Stressresistente Hunde dürfen sich (nur mit durchgehender Betreuung) im Außenbereich aufhalten.

Einlassbeschränkungen
Kinder bis einschl. 12 Jahren dürfen generell nur in Begleitung eines aufsichtsberechtigten oder aufsichtsbeauftragten Erwachsenen die Attraktionen betreten. Pro 10 Kinder sollte 1 Aufsicht anwesend sein.
Kinder unter 12 Jahren können in Begleitung einer Aufsicht die Eingangshalle und Gastronomiebereiche betreten. Sowohl Darstellung als auch Gruselstimmung können kleine Kinder jedoch ängstigen. Bitte berücksichtigen Sie deren Empfindungen und handeln sie rücksichtsvoll.
Einlass für stark Alkoholisierte kann verweigert werden. Personen mit Herz- und Kreislaufproblemen, Hochschwangere und Personen, die grelles und flackerndes Licht sowie totale Finsternis nicht ertragen können, sollten das Labyrinthehaus® nicht betreten.

Informationen für Besucher mit Behinderung/en

Besucher mit eingeschränktem Hör- und/oder Sehvermögen können die Attraktion aus Sicherheitsgründen (einzigartige Labyrinthumgebung mit teilweise völliger Dunkelheit, Enge und lauten Sounds) nur mit einer einzelnen, sie unterstützenden Hilfsperson betreten (pro Besucher mit dieser Behinderung je ein Betreuer mit voll einsetzbarem Seh- und Hörvermögen). Im Evakuierungsfall muss trotz der einzigartigen, engen und verwinkelten Labyrinthbauweise eine sehr zügige Evakuierung gewährleistet werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass Besucher mit Gehhilfen und Rollstuhlfahrer das Labyrinthehaus leider nicht durchlaufen bzw. durchfahren können und dürfen. Eine Ausnahme kann für Besucher gewährt werden, die sich mit einer einzelnen Gehhilfe (z.B. Krücke oder Gehstock) trotz Einschränkung zügig (auch über Treppen) fortbewegen können. Im Zweifelsfall wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter an der Information.

Haftungsausschluss
Das Betreten dieser einzigartigen Attraktion erfolgt stets auf eigene Gefahr. Es gelten die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) am Kassenaushang. Das Labyrinthehaus® übernimmt keine Garantie, wenn auf Grund technischer oder anderer Gründe die Attraktionen als Ganzes oder Teile der Attraktionen geändert, entfernt oder geschlossen werden müssen. Öffnungs- und Einlasszeiten können unangekündigt geändert werden. Aus einer Reservierung entsteht kein Rechtsanspruch auf Einlass, aus einem nicht gewährten Einlass entsteht kein Anspruch auf Erstattung von Eintritt- und/oder Anfahrtskosten.

Für alle Angaben auf dieser Internetseite sowie unseren Print-Veröffentlichungen gilt:

Es gelten rechtsverbindlich die AGB am Kassenaushang und siehe unten.

Kein Gewähr - Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

                                                          

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Werter Gast,

mit dem Kauf der Eintittskarte erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern und den Informationen auf unseren Internetpräsentationen zu entnehmen. Die Hinweise unseres Personals sind zu beachten. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen oder erstattet und bei Verlust nicht ersetzt.

Sämtliche Räume sind mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in allen Räumen, einschließlich der Toiletten das Rauchen streng verboten. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.

Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein buntes Angebot an Getränken und Speisen. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.

Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en

Alle Einrichtungen der Anlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte auch im Außenbereich und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber übernimmt für Verlust oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen keine Haftung. Der Gast haftet ohne Verschuldensnachweis für alle Sachschäden am Vermögen des Betreibers, die durch ihn, seine Person bzw. die Teilnehmer der Gruppenveranstaltung während des Besuches verursacht werden. Der Gast hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung der Veranstaltung nicht gefährdet wird, haften der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Gastes, die dem Betreiber zurechenbar sind. Der Gast stellt den Betreiber von allen Nachteilen frei, die ihm durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Gastes – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

Wird die maximale Besucherzahl überschritten, so können der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen. Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden nach gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Den Anweisungen des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Grundsätze dieser Ordnung handeln oder

Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Der Eintittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

Im Interesse aller Gäste behalten sich der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen vor, Gästen, deren Zulassung zum Besuch der Anlage bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert, etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

Privates Filmen und Fotografieren ist in unserer Anlage grundsätzlich erlaubt. Jedoch dürfen fremde Personen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Fotografien für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber.

Datenschutzhinweise

Alle auf der Internetpräsentation erhobenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Telekommunikationsdienstgesetzes (IuTDG) behandelt. Eine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfolgt nicht. Unter "persönlichen Daten" verstehen wir Informationen, mit denen sich Ihre Identität ermitteln lässt.

Alle verwendeten Fotos, Grafiken, Logos, Texte, Videos und alle sonstigen Bestandteile der Internetseite unterliegen dem Copyright des Labyrinthehaus oder den entsprechenden verlinkten Seitenbetreibern. Jede Weiterverwendung des Materials ist ohne schriftliche Genehmigung unzulässig. Das Labyrinthehaus weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und jegliche Haftung durch fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Informationen ausgeschlossen wird. Sollten auf einer der verlinkten Seiten illegale Inhalte verbreitet werden, so bitten wir Sie darum, das Labyrinthehaus umgehend darüber zu benachrichtigen, damit die betreffende Seite entfernt werden kann.

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Zahlungsbedingungen

Der Eintrittspreis ist im voraus in Bar zu entrichten.

Alle Preise verstehen sich inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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Betreiber: Bernardus Barber-Seyberth, Leipziger Strasse 1b, 04600 Altenburg

 

Labyrinthehaus Soundtrack - Labyrinthehaus
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