
Wir dürfen nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel für Dich öffnen... das heißt Du musst getestet, genesen oder geimpft sein.
Du musst also eines der folgenden Dinge mitbringen:
- die Bescheinigung über das Ergebnis eines PCR-Tests, dessen zugrunde liegende Testung nicht länger als 48 Stunden zurückliegt
ODER
- die Bescheinigung über einen Test mittels eines alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahrens, dessen zugrunde liegende Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt
ODER
- die Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigenschnelltests, dessen zugrunde liegende Testung nicht länger als 24 Stunden zurückliegt
ODER
- Bescheinigungen von Schulen über dort durchgeführte Tests
ODER
- Nachweis über Impfung oder Genesung
Die Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt nicht für asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und alle noch nicht eingeschulten Kinder.
Wir führen vor Ort keine Tests durch und es ist auch nicht möglich einen Test bei uns zu erwerben! Wir sind kein Testzentrum und können auch keines empfehlen! Wir müssen uns nur der neuen Allgemeinverfügung beugen...